Gesetzliche Grundlagen
Die Vergütung eines Anwaltes richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
In diesem Gesetz sind die typischen Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes in sogenannten Gebührentatbeständen erfasst. In diesen Gebührentatbeständen ist festgelegt, welchen Gebührensatz der Rechtsanwalt für eine bestimmte Tätigkeit erhält. Hierbei kann zwischen festen Gebührensätzen (z.B. für die gerichtliche Tätigkeit eines Anwalts) und Rahmengebühren (z.B. für die beraterische Tätigkeit eines Anwalts) unterschieden werden. Der Gebührenrahmen bewegt sich, je nach Tätigkeit, zwischen 0,1 und 2,5 einer vollen Gebühr.
Die Höhe einer Gebühr bestimmt sich wiederum nach dem Wert der Angelegenheit, dem sogenannten Gegenstandswert. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, rechnen wir nach dem Gegenstandswert ab.
Die Vergütung für eine konkrete Tätigkeit kann so anhand von Honorartabellen für jeden Gegenstandswert und jeden Gebührensatz ermittelt werden.
Der Rechtsanwalt bestimmt nach billigem Ermessen, in welcher Höhe er das Honorar innerhalb der Rahmengebühr ansetzt. Hierbei werden die Bedeutung und die Schwierigkeit des Einzelfalles, die Tragweite für den Mandanten sowie dessen Vermögens- und Einkommensverhältnisse berücksichtigt.
An dieser Stelle möchten wir nicht versäumen, auf einen Umstand hinzuweisen, den zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit den Rechtsanwaltsgebühren nicht beachten: Das Honorar eines Rechtsanwaltes stellt nicht nur eine Vergütung für seine Tätigkeit dar, sondern spiegelt auch die Tatsache wieder, daß er für eventuelle Schäden, die sich aus seiner Tätigkeit ergeben, zu haften hat. Jeder Rechtsanwalt ist per Gesetz verpflichtet, für diese Fälle eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, so daß der Mandant sich sicher sein kann, bei eventuellen Haftungsfällen Schadenersatz zu erhalten. Die hierfür anfallenden Versicherungsprämien stellen für jeden Rechtsanwalt eine erhebliche Kostenposition dar.
Für weitergehende Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren dürfen wir Sie im übrigen auf die Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer verweisen.
Honorarvereinbarungen
Es besteht auch die Möglichkeit, Gebühren nach einer individuell geschlossenen Honorarvereinbarung zu berechnen. Hierbei ist zu beachten, daß die vereinbarte Vergütung des Rechtsanwaltes in gerichtlichen Verfahren nicht unterhalb den gesetzlichen Gebühren liegen darf.
Gerne sind wir bereit, die Frage einer für beide Seiten angemessenen Honorarvereinbarung im Einzelfall zu erörtern.
- Unsere Stundensätze liegen im Regelfall zwischen EUR 190,00 und EUR 320,00, jeweils zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Wir rechnen hierbei jeweils pro angefangener 15 Minuten ab. Der Vorteil für den Mandanten liegt darin, sich auch mit kleineren Problemen an seinen Anwalt wenden zu können, ohne streitwertabhängig hohe Gebühren befürchten zu müssen.
- Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo wir aufgrund unserer Erfahrung abschätzen können, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird. Dies gilt etwa für die Gestaltung von Musterverträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen.