Messerecht und Veranstaltungsrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen des Messe- und Veranstaltungsrechts, insbesondere bei in diesem Bereich auftretenden Fragen des Mietrechts, der gewerblichen Schutzrechte, des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts und der Versammlungsstättenverordnung.
Durch jahrzehntelange Tätigkeiten für Messegesellschaften und Veranstalter haben wir hier sowohl in der Vertragsgestaltung, als auch in der Rechtsdurchsetzung fundiertes Fachwissen.